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   BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 395/81   

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https://dejure.org/1983,12082
BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 395/81 (https://dejure.org/1983,12082)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1983 - IVb ZR 395/81 (https://dejure.org/1983,12082)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 395/81 (https://dejure.org/1983,12082)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen der fehlenden Anrechnung der Grundrente eines Ehegatten auf die Einkünfte für die Berechnung des Unterhalts - Berücksichtigung des Mehrbedarfs eines gehbehinderten Ehegatten bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts - Voraussetzung einer mutwilligen Herbeiführung ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.01.1981 - IVb ZR 548/80

    Berücksichtigung einer Kriegsopferrente bei der Unterhaltsbemessung

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 395/81
    Für die Grundrente ist dies im Senatsurteil vom 21. Januar 1981 (IVb ZR 548/80 - FamRZ 1981, 338) ausgesprochen.

    Ferner besteht für den Tatrichter im Rahmen der Schätzung jeweils Veranlassung für die Erwägung, ob und inwieweit bei der Anerkennung eines schädigungsbedingten Mehraufwandes dem ideellen Zweck der Grundrente in billiger Weise besonders Rechnung zu tragen ist (vgl. Senatsurteile vom 21. Januar 1981, a.a.O. S. 339 f. und vom 16. September 1981 - IVb ZR 674/80 - FamRZ 1981, 1165, 1167).

  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZR 593/80

    Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den Unterhaltsberechtigten

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 395/81
    Ob es der Klägerin oblegen hätte, den Antrag eher, möglicherweise bereits im Zeitpunkt der Trennung zu stellen, so daß die Bewilligungsvoraussetzungen vielleicht noch erfüllt gewesen wären, kann offenbleiben, da sich daraus noch nicht der Vorwurf mutwilliger Herbeiführung der Bedürftigkeit (§ 1361 Abs. 3 i.V.m. § 1579 Abs. 1 Nr. 3 BGB) rechtfertigen ließe (zum Begriff der Mutwilligkeit vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 1981 - IVb ZR 593/80 - FamRZ 1981, 1042, 1044).
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 598/80

    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Bemessung des

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 395/81
    Für die Prüfung der von der Anschlußrevision gleichfalls aufgegriffenen Frage, ob die noch in der Zeit des Zusammenlebens der Parteien begründeten Verbindlichkeiten für den Mietkauf eines Fernsehers von dem Einkommen des Beklagten abzusetzen sind, ist auf die Grundsätze zu verweisen, die der Senat im Urteil vom 7. Oktober 1981 (IVb ZR 598/80 - FamRZ 1982, 23) zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung derartiger während des Zusammenlebens der Ehegatten begründeter Verbindlichkeiten dargelegt hat.
  • BGH, 16.09.1981 - IVb ZR 674/80

    Anspruch auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt - Bemessung von

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 395/81
    Ferner besteht für den Tatrichter im Rahmen der Schätzung jeweils Veranlassung für die Erwägung, ob und inwieweit bei der Anerkennung eines schädigungsbedingten Mehraufwandes dem ideellen Zweck der Grundrente in billiger Weise besonders Rechnung zu tragen ist (vgl. Senatsurteile vom 21. Januar 1981, a.a.O. S. 339 f. und vom 16. September 1981 - IVb ZR 674/80 - FamRZ 1981, 1165, 1167).
  • BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 673/80

    Anspruch auf Unterhalt - Umfang einer Grundrente als ein für Unterhaltszwecke

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 395/81
    Das gleiche gilt auch für die vom Berufungsgericht nicht berücksichtigte Kleiderverschleißzulage nach § 15 BVG (Senatsurteil vom 7. April 1982 - IVb ZR 673/80 - FamRZ 1982, 579).
  • BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 726/80

    Herabsetzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs - Zur Frage, wann eine Ehe

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 395/81
    Bei nicht im Erwerbsleben stehenden, auf Renteneinkommen angewiesenen Parteien steht die Zubilligung unterschiedlicher Quoten im Regelfall nicht im Einklang mit den Grundsätzen der gleichmäßigen Teilhabe beider Ehegatten am ehelichen Lebensstandard, der für den Trennungsunterhalt in gleicher Weise gilt wie für den nachehelichen Unterhalt (vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 1982 - IVb ZR 726/80 - FamRZ 1982, 894, 895 sowie - für den Fall, daß nur der unterhaltspflichtige Ehegatte Renteneinkommen, der unterhaltsberechtigte indessen Erwerbseinkommen bezieht - Senatsurteil vom 24. November 1982 - IVb ZR 317/81 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 317/81

    Ergänzender Unterhalt - Höhe des Unterhaltsanspruchs - Differenzmethode zur

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 395/81
    Bei nicht im Erwerbsleben stehenden, auf Renteneinkommen angewiesenen Parteien steht die Zubilligung unterschiedlicher Quoten im Regelfall nicht im Einklang mit den Grundsätzen der gleichmäßigen Teilhabe beider Ehegatten am ehelichen Lebensstandard, der für den Trennungsunterhalt in gleicher Weise gilt wie für den nachehelichen Unterhalt (vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 1982 - IVb ZR 726/80 - FamRZ 1982, 894, 895 sowie - für den Fall, daß nur der unterhaltspflichtige Ehegatte Renteneinkommen, der unterhaltsberechtigte indessen Erwerbseinkommen bezieht - Senatsurteil vom 24. November 1982 - IVb ZR 317/81 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 16/85

    Minderung der Bedürftigkeit durch Erträge aus einer Vermögensumschichtung

    Wenn der Unterhaltsberechtigte ertragsloses Vermögen besitzt (z.B. eine Münzsammlung vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 395/81 - nicht veröffentlicht) wird ihm die Umschichtung in ein Erträge abwerfendes Vermögen in der Regel zuzumuten sein.
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